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Nebenkostenabrechnung Schweiz 2026

Vorlage & Rechte nach OR Art. 257a–257b

Was zählt als Nebenkosten?

In der Schweiz sind Nebenkosten im Obligationenrecht geregelt. Gemäss OR Art. 257a sind Nebenkosten nur jene Aufwendungen, die ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurden und direkt aus der Nutzung der Sache entstehen. Was nicht im Vertrag steht, darf nicht verrechnet werden.

Typische zulässige Nebenkosten sind:

Nicht zulässig als Nebenkosten sind hingegen: Verwaltungsgebühren, Gebäudeversicherung, allgemeine Unterhalts- und Reparaturkosten sowie Hypothekarzinsen.

Pauschal vs. Akonto — was gilt für Sie?

Ihr Mietvertrag regelt, wie die Nebenkosten abgerechnet werden:

Bei Akonto-Vereinbarungen ist der Vermieter verpflichtet, die Abrechnung innert angemessener Frist (üblicherweise 6 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode) zu liefern.

Ihr Recht auf Belegeinsicht

Als Mieter haben Sie nach OR Art. 257b das Recht, die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Sie können verlangen, dass der Vermieter Ihnen Einblick in die Originalrechnungen gibt. Dieses Recht ist unverzichtbar — auch wenn der Mietvertrag etwas anderes vorsähe, wäre dies nichtig.

Verweigert der Vermieter die Belegeinsicht, können Sie:

  1. Die Zahlung der Nachforderung zurückbehalten, bis die Einsicht gewährt wird
  2. Die Schlichtungsbehörde anrufen und Einsicht gerichtlich durchsetzen
  3. Bei dauerhafter Verweigerung die gesamte Nebenkostenabrechnung anfechten

Was können Mieter anfechten?

Sie können eine Nebenkostenabrechnung anfechten, wenn:

Für die Anfechtung wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen des jeweiligen Kantons — das ist kostenlos und in der Regel zwingend vor einem allfälligen Gerichtsverfahren.

Fristen und Verjährung

Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen verjähren nach 5 Jahren (OR Art. 128). Das bedeutet: der Vermieter kann grundsätzlich bis zu 5 Jahre rückwirkend Nebenkosten einfordern — jedoch muss er innert angemessener Frist nach Ende der Abrechnungsperiode abrechnen. Mieter sollten Nachforderungen für Perioden, die mehr als 3–4 Jahre zurückliegen, kritisch prüfen.

Mängel oder Kostenstreit melden

Wenn Sie zu Unrecht verrechnete Nebenkosten oder Mängel an der Wohnung geltend machen möchten, verwenden Sie unsere Mängelrüge-Vorlage — korrekt formuliert und sofort einsatzbereit.

📝 Mängelrüge erstellen →

Häufige Fragen

Welche Kosten darf der Vermieter als Nebenkosten weiterverrechnen?

Als Nebenkosten gelten nur Kosten, die ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sind und die direkt mit der Nutzung der Wohnung zusammenhängen (OR Art. 257a). Typisch sind: Heizung, Warmwasser, Kehrichtgebühren, Allgemeinstrom. Verwaltungskosten, Reparaturen oder Gebäudeversicherung dürfen nicht als Nebenkosten verrechnet werden.

Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Nebenkostenabrechnung zuzustellen?

Das Gesetz schreibt keine genaue Frist vor, jedoch muss die Abrechnung innert angemessener Frist nach Ablauf der Abrechnungsperiode vorliegen — in der Praxis gelten rund 6 Monate nach Jahresende als zumutbar. Eine verspätete Abrechnung kann der Mieter zurückweisen oder auf Rückforderung bestehen.

Habe ich das Recht, die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen?

Ja. Mieter haben ein gesetzliches Recht, die Originalbelege einzusehen und zu prüfen (OR Art. 257b). Der Vermieter muss auf Anfrage Einsicht gewähren. Verweigert er dies, kann der Mieter die Zahlung der Nachforderung zurückhalten oder die Schlichtungsbehörde anrufen.

Was ist der Unterschied zwischen Nebenkosten Pauschal und Akonto?

Bei der Pauschale ist ein fester Betrag vereinbart — damit sind alle Nebenkosten abgegolten, egal wie hoch der tatsächliche Verbrauch war. Beim Akonto wird eine Vorauszahlung geleistet, und am Jahresende erfolgt eine Abrechnung: zu viel Bezahltes wird zurückerstattet, zu wenig muss nachgezahlt werden.

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