🏠mietformulare-online.ch
DEEN
Alle Formulare

Wohnungsmängel reklamieren

Erstelle deine professionelle Mängelrüge

CHF 19

Mängelrüge Wohnung — Schäden schriftlich beim Vermieter reklamieren

Als Mieter in der Schweiz haben Sie das Recht, Mängel in Ihrer Wohnung beim Vermieter schriftlich zu melden und eine Frist zur Behebung zu setzen. Ob defekte Heizung, Schimmelbefall, undichte Fenster oder Lärmbelästigung — das Schweizer Mietrecht (OR Art. 258/259) verpflichtet den Vermieter zur Behebung aller Mängel, die den vertragsgemässen Gebrauch beeinträchtigen. Eine schriftliche Mängelrüge ist rechtlich wichtig: Sie dokumentiert den Mangel, setzt eine verbindliche Frist und ist Voraussetzung für eine spätere Mietminderung. Unser Formular erstellt die Rüge in 2 Minuten — juristisch korrekt, für alle Kantone, als PDF & Word.

Wann sollte ich eine Mängelrüge schicken?

Sobald ein Mangel den normalen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt. Je früher Sie schriftlich reagieren, desto besser Ihre Rechtsposition.

Wie lange hat der Vermieter Zeit zur Mängelbeseitigung?

Die Frist legen Sie selbst fest. Üblich sind 10–30 Tage je nach Schwere. Bei dringenden Mängeln (z.B. Heizungsausfall im Winter) kürzer.

Was passiert, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Nach Fristablauf können Sie Mietminderung verlangen, die Mängel auf Kosten des Vermieters beheben lassen oder den Mietvertrag ausserordentlich kündigen.

1
Deine Daten
2
Wohnung
3
Mängel
4
Reparaturfrist

1 Deine Daten