Mietvertrag kündigen Schweiz 2026
Vorlage, Fristen & Tipps nach OR Art. 266a–266o
Gesetzliche Kündigungsfristen
In der Schweiz sind die Kündigungsfristen im Obligationenrecht (OR) geregelt. Für Wohnungen gilt eine Mindestkündigungsfrist von 3 Monaten auf einen ortsüblichen Termin (OR Art. 266c). Für möblierte Zimmer und Einstellplätze beträgt die Frist 2 Wochen auf Ende eines Monats (OR Art. 266e).
Wichtig: Im Mietvertrag können längere, aber keine kürzeren Fristen vereinbart werden. Steht im Vertrag beispielsweise eine Frist von 6 Monaten, ist diese verbindlich.
Wann muss die Kündigung ankommen?
Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Frist beim Vermieter ankommen — nicht bloss abgestempelt sein. Schicken Sie das Einschreiben daher mindestens 1–2 Tage vor dem Fristablauf ab. Beispiel: Sie wollen auf den 31. März kündigen (mit 3 Monaten Frist), muss die Kündigung spätestens am 31. Dezember beim Vermieter eingegangen sein.
Formvorschriften
- Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (OR Art. 266l).
- Unterschrift: Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern, die gemeinsam mieten, müssen beide Mieter unterschreiben (OR Art. 266m).
- Einschreiben: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen als Zugangsnachweis.
- Adressat: Kündigen Sie an die im Mietvertrag angegebene Vermieteradresse.
Was gehört in die Kündigung?
Ein korrekter Kündigungsbrief enthält:
- Ihre vollständige Adresse (Mieter)
- Adresse des Vermieters
- Datum des Briefes
- Genaue Bezeichnung des Mietobjekts (Adresse, Wohnung, Stockwerk)
- Den gewünschten Kündigungstermin
- Bitte um schriftliche Bestätigung
- Unterschrift(en) aller Mieter
Häufige Fehler vermeiden
- ❌ Kündigung zu spät abschicken — immer 2–3 Tage Puffer einrechnen
- ❌ Nur ein Ehepartner unterschreibt — beide müssen unterschreiben
- ❌ Falsche Adresse des Vermieters — im Mietvertrag nachschauen
- ❌ Kein Einschreiben — ohne Zugangsnachweis können Sie nicht beweisen, dass die Kündigung angekommen ist
- ❌ Falscher Kündigungstermin — prüfen Sie, ob Ihr Vertrag abweichende Termine vorsieht
Kündigung jetzt erstellen
Füllen Sie einfach das Formular aus — der korrekte Kündigungsbrief nach OR wird sofort für Sie generiert. Als PDF & Word, bereit zum Drucken und Unterschreiben. CHF 19 einmalig.
📝 Wohnung kündigen →Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Wohnung in der Schweiz?
Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Wohnungen beträgt 3 Monate (OR Art. 266c). Auf den ortsüblichen Termin — meist den letzten Tag eines Monats oder ein Quartal — muss gekündigt werden. Im Mietvertrag können längere, aber keine kürzeren Fristen vereinbart werden.
Muss ich die Kündigung schriftlich einreichen?
Ja. Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen (OR Art. 266l). Ein Brief per Einschreiben ist dringend empfohlen, damit der Zugang beweisbar ist.
Kann ich auf einen ausserordentlichen Termin kündigen?
Ja, wenn der Vermieter einen wichtigen Grund setzt (z. B. schwerwiegende Mängel) oder wenn Sie bereit sind, eine zumutbare Ersatzmieterschaft zu stellen (OR Art. 264). Dabei gelten andere Fristen und Regeln.
Was passiert, wenn ich die Kündigung zu spät einschicke?
Kommt die Kündigung nach dem Fristenlauf an, gilt sie für den nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin. Sie müssen also länger im Mietverhältnis bleiben und entsprechend Miete zahlen.
Brauche ich eine Begründung für die Kündigung?
Als Mieter brauchen Sie keine Kündigung zu begründen. Sie können jederzeit ordentlich kündigen — einzige Voraussetzung ist die Einhaltung von Frist und Termin.