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Mietkaution Schweiz — Höhe, Rückforderung & Rechte

Alles Wichtige zu OR Art. 257e | Stand 2026

Wie hoch darf die Kaution sein?

Das Schweizer Obligationenrecht schützt Mieter: Die Mietkaution darf maximal 3 Monatszinsen betragen (OR Art. 257e Abs. 2). Massgebend ist dabei die Nettomiete ohne Nebenkosten.

Beispiel: Nettomiete CHF 1 800 → maximale Kaution CHF 5 400. Ein Vermieter, der mehr verlangt, handelt gesetzeswidrig — Sie müssen den übersteigenden Betrag nicht leisten.

Wo wird die Kaution hinterlegt?

Die Kaution muss auf einem Sperrkonto (Mietzinsdepotkonto) auf den Namen des Mieters bei einer Schweizer Bank hinterlegt werden (OR Art. 257e Abs. 1). Nicht beim Vermieter, nicht auf einem gemeinsamen Konto — sondern gesperrt und zweckgebunden.

Gängige Anbieter: PostFinance, UBS, Raiffeisen und diverse spezialisierte Kautionsanbieter wie SwissCaution oder firstcaution (Kautionsversicherung statt Barsicherheit).

Wann wird die Kaution zurückgegeben?

Nach der Wohnungsübergabe beginnt eine Frist: Der Vermieter hat bis zu einem Jahr Zeit, Schäden oder offene Mietzinsen beim Kautionsinstitut zu melden. Danach muss die Bank das Depot freigeben, sofern keine Einwände vorliegen. In der Praxis sollte bei einem reibungslosen Auszug die Freigabe innerhalb von 30–60 Tagen erfolgen.

Tipp: Erstellen Sie beim Auszug ein Übergabeprotokoll, das den Zustand der Wohnung dokumentiert. Das schützt Sie vor ungerechtfertigten Abzügen.

Zinsen auf die Kaution

Die auf dem Sperrkonto erwirtschafteten Zinsen gehören dem Mieter. Bei der Rückgabe wird das Depot inklusive aufgelaufener Zinsen ausgezahlt. Bei den aktuell tiefen Zinssätzen ist der Betrag meist gering, aber es ist Ihr Geld.

Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückgibt?

  1. Schriftliche Mahnung: Fordern Sie den Vermieter per Einschreiben auf, die Freigabe des Depots zu erteilen. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen.
  2. Bank kontaktieren: Informieren Sie die kontoführende Bank über Ihre Forderung. Manche Banken lösen das Depot nach Ablauf der gesetzlichen Frist von sich aus.
  3. Schlichtungsbehörde: Reagiert der Vermieter nicht, können Sie bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietverhältnisse eine Klage einreichen. Das Verfahren ist kostenlos.
  4. Richterliche Freigabe: Als letztes Mittel kann ein Richter die Freigabe des gesperrten Kontos anordnen.

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Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution in der Schweiz sein?

Die Mietkaution darf maximal 3 Monatszinsen (Nettomiete) betragen (OR Art. 257e Abs. 2). Ein höherer Betrag darf vom Vermieter nicht verlangt werden. Der Bruttomietzins (inkl. Nebenkosten) zählt nicht als Basis.

Wo muss die Mietkaution hinterlegt werden?

Die Kaution muss auf einem separaten Sperrkonto (Mietzinsdepotkonto) auf den Namen des Mieters bei einer Bank hinterlegt werden (OR Art. 257e Abs. 1). Der Vermieter darf die Kaution nicht auf seinem eigenen Konto verwalten.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Nach der Wohnungsübergabe hat der Vermieter grundsätzlich bis zu einem Jahr Zeit, allfällige Forderungen geltend zu machen. Danach muss er die Freigabe des Depotkontos bewilligen. In der Praxis sollte die Rückgabe innerhalb von 30–60 Tagen nach Auszug erfolgen, sofern keine Schäden vorliegen.

Bekomme ich Zinsen auf die Mietkaution?

Ja. Die Kaution wird auf einem Sperrkonto verzinst. Die Zinsen gehören dem Mieter und werden bei der Rückgabe des Depots ausgezahlt. Bei den aktuell niedrigen Zinsen ist der Betrag allerdings oft gering.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückgibt?

Zuerst sollten Sie den Vermieter schriftlich (eingeschrieben) auffordern, die Freigabe des Depotkontos zu erteilen und eine Frist von 10–14 Tagen setzen. Reagiert er nicht, können Sie die Bank direkt kontaktieren und die Freigabe über den zuständigen Richter erzwingen lassen.

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