Mietkaution zurückfordern
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Mietkaution zurückfordern — Ihr Recht nach Schweizer Mietrecht
Die Mietkaution kann bis zu drei Monatsmieten betragen und wird am Ende des Mietverhältnisses vom Vermieter freigegeben — sofern keine berechtigten Ansprüche bestehen. Viele Mieterinnen und Mieter in der Schweiz warten Monate auf ihr Geld, obwohl das Gesetz klare Fristen vorschreibt. Gemäss Art. 267a OR muss die Kaution nach Wohnungsrückgabe innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstattet werden. Reagiert der Vermieter nicht, empfiehlt sich ein formeller Forderungsbrief mit Zahlungsfrist. Unser Online-Formular erstellt diesen Brief in 2 Minuten — mit allen rechtlich relevanten Angaben, angepasst auf Ihre Situation. Gültig in allen Schweizer Kantonen, sofort als PDF und Word herunterladbar.
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückgeben?
Nach Schweizer Recht muss der Vermieter die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe der Wohnung freigeben (OR Art. 267a), sofern keine berechtigten Forderungen wie Schäden oder ausstehende Nebenkosten bestehen.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Schicken Sie einen schriftlichen Forderungsbrief mit Zahlungsfrist (10–14 Tage). Bleibt dieser ohne Reaktion, können Sie beim Schlichtungsamt eine Klage einreichen.
Kann der Vermieter die Kaution wegen Mietschäden einbehalten?
Ja, aber nur für tatsächliche, nachgewiesene Schäden — nicht für normale Abnutzung. Ohne Übergabeprotokoll ist die Beweislage schwierig.