Untermietvertrag erstellen
Rechtssicherer Untermietvertrag für die Schweiz — gemäss Art. 262 OR
Untermietvertrag Schweiz — Rechtssicher nach Art. 262 OR
Wer seine Wohnung oder ein Zimmer untervermieten möchte, braucht in der Schweiz zwingend die Zustimmung des Hauptvermieters — und einen schriftlichen Untermietvertrag. Das Schweizer Obligationenrecht (Art. 262 OR) regelt die Rechte und Pflichten zwischen Hauptmieter und Untermieter. Ein korrekter Untermietvertrag schützt beide Parteien: Er legt Mietzins, Dauer, Nutzungsrechte und Kündigungsmodalitäten fest. Unser Formular erstellt einen vollständigen, rechtskonformen Untermietvertrag für die Schweiz in wenigen Minuten — sofort als PDF und Word-Dokument herunterladbar. Gültig in allen Kantonen, kein Anwalt nötig.
Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters für eine Untermiete?
Ja. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ist eine Untermiete nicht erlaubt (OR Art. 262). Der Vermieter kann die Zustimmung nur aus wichtigen Gründen verweigern.
Darf ich als Hauptmieter mehr verlangen als ich selbst zahle?
Nein. Der Untermietzins darf den Hauptmietzins nicht wesentlich übersteigen (OR Art. 262 Abs. 2b). Andernfalls kann der Vermieter die Zustimmung verweigern.
Gilt der Untermietvertrag in allen Kantonen?
Ja. Der Vertrag basiert auf Bundesrecht (OR Art. 262) und ist in allen Schweizer Kantonen gültig.