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Mietminderung in der Schweiz — Ihr Recht bei erheblichen Wohnungsmängeln

Leidet Ihre Wohnung unter erheblichen Mängeln, haben Sie als Mieterin oder Mieter in der Schweiz das Recht auf Mietminderung. Das Schweizer Obligationenrecht (Art. 259a OR) erlaubt eine Herabsetzung des Mietzinses, wenn der Vermieter einen gemeldeten Mangel trotz schriftlicher Aufforderung nicht behebt. Typische Fälle: dauerhafter Lärm durch Bauarbeiten, Schimmelbefall, defekte Heizung oder fehlende Warmwasserversorgung. Die Mietminderung muss schriftlich angefordert und begründet werden. Unser Formular erstellt das Schreiben in 2 Minuten — mit allen relevanten Angaben, rechtssicher nach Schweizer Recht, sofort als PDF und Word herunterladbar.

Wie viel Mietminderung kann ich verlangen?

Je nach Schwere des Mangels typischerweise 5–30% der Miete. Ein Gericht entscheidet im Streitfall. Schwere Fälle (z.B. Unbewohnbarkeit) können bis 100% erreichen.

Muss ich zuerst eine Mängelrüge schicken?

Ja. Bevor Sie Mietminderung fordern, müssen Sie den Mangel schriftlich gemeldet und eine Frist zur Behebung gesetzt haben.

Kann der Vermieter die Mietminderung ablehnen?

Ja, er kann sie bestreiten. In diesem Fall entscheidet die Schlichtungsbehörde oder das Mietgericht. Ihr schriftliches Schreiben ist dabei wichtiges Beweismittel.

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